Immobilien bei Ehescheidung.
Hinweise im Umgang mit Ihrer Immobilie bei Ehescheidung
Scheidung - Ihre Immobilie in und um Mannheim und mögliche Lösungen
Eine Lebensphase, welche für alle Beteiligten unbequem- und oft mit Stress verbunden ist. Eine Ehe wird geschieden und es stellt sich die Frage, was tun wir nun mit der Immobilie, dem gemeinsamen Haus, oder mit der Eigentumswohnung? Wir möchten Ihnen hier Lösungen anbieten und favorisieren natürlich eine Lösung, von welcher alle Beteiligten profitieren, um Ihre Zukunft neu gestalten zu können.
1. Immobilien halten.
Getrennte Wege, gemeinsame Kasse?
Sie gehen privat getrennte Wege, aber die gemeinsame Immobilie verbleibt möglicherweise in Ihrem gemeinsamen Besitz? Diese Variante klappt meist dann, wenn die Immobilie vermietet ist, oder vermietet werden soll. Wenn sich beide Partner noch verstehen, kann das wirtschaftlich eine gute Lösung sein. Wenn das nicht denkbar ist, kommen wir zu Punkt 2.
2. Ausgleichszahlung.
Der eine Ehepartner zahlt den anderen Ehepartner aus.
Bei aller Enttäuschung, Ärger, oder Streit, bleiben Sie in dieser Angelegenheit sachlich. Natürlich muss es eine gerechte Lösung geben. Hierbei hilft in aller Regel zunächst ein Wertgutachten für Ihre noch gemeinsame Immobilie. Ein neutraler Sachverständiger ermittelt den Wert Ihrer Immobilie. Danach kennen Sie beide eine Größenordnung einer möglichen Ausgleichszahlung. Ob der eine Ehepartner beim damaligen Kauf mehr Kapital eingebracht hat, als der Andere, sollte man bei der Aufteilung berücksichtigen. Ein rechtssicheres Wertgutachten erhalten Sie gerne von uns. Als Dekra-zertifizierte Sachverständiger erstellen wir diese Gutachten regelmäßig. Wenn eine Ausgleichszahlung nicht möglich ist, kommen wir zu Punkt 3
3. Verkauf der Immobilie
Beide Partner ziehen aus und starten mit dem Kapital neu.
Der Mensch steht vor einem Neubeginn. Hierfür wird meist das Kapital benötigt, welches aus dem Verkauf der Immobilie zur Verfügung steht. Planen Sie hierfür bitte einen zeitlichen Horizont zwischen 3-6 Monaten ein. Gerne kümmern wir uns um den Verkauf Ihrer Immobilie mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Wir wissen um die angespannte Situation, aber wir sprechen nach Möglichkeit immer mit beiden Partnern - und immer offen. Wie wir bei einem Immobilienverkauf vorgehen, beschreiben wir in "Immobilienverkauf in 7 Schritten". Können sich beide Partner nicht einigen, bleibt oft nur Punkt 4.
4. Es gibt keine Einigung
Die Zwangsversteigerung wird eingeleitet
Selten ist die Situation so verfahren, dass eine gütliche Einigung nicht absehbar ist. Dann bleibt oft nur der Weg zur Zwangsversteigerung. Von diesem Weg möchten wir dringend abraten. Abgesehen von Bürokratie, Streit und unruhiger Nächte, verbunden mit dem Verlust von Gesundheit bringt Ihnen dieser Weg vermutlich auch finanziell kein gutes Ergebnis. Ein Verkauf am freien Markt hingegen, sorgt für bessere Stimmung und stellt die Weichen für einen erfolgreichen Neubeginn.
5. Besonnenheit schlägt Chaos
Klar denken, besonnen handeln.
Klares und vernünftiges Denken zahlt sich aus. Auch wenn das "Miteinander" nicht mehr möglich ist, bitte ziehen hier nochmal an "einem Seil". Mit uns haben Sie einen Ansprechpartner, welcher mit dieser Situation umgehen - und die Emotionen bei Seite lassen kann. Es geht nur um ein Ziel. Ihre Immobilie soll Ihnen helfen, den neuen Lebensabschnitt erfolgreich zu beginnen. Senden Sie einfach Ihre Nachricht über das Kontaktformular, oder rufen Sie uns an unter 0621-799 4004.

Erik Pietruska, Geschäftsinhaber
Immobilienwirt Dipl. E.I.A.
Immobilienbewerter (IHK)
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für die Immobilienbewertung
Immobilienwirt Dipl. E.I.A.
Immobilienbewerter (IHK)
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für die Immobilienbewertung

TAXAREAL / immo68.de
die Spezialisten für die
Bewertung von Einfamilienhäusern,
Mehrfamilienhäusern,
Wohn-Geschäftshäusern und Eigentumswohnungen.
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